Redaktioneller Entwurf vom 16.10.2026: Das Software-Abo-Angebot richtet sich an Privatverbraucher und Unternehmer. Diese Bestandsbedingungen sind noch kein vollständiges Vertragswerk dafür. Die offenen Betreiberangaben und Verbraucheranforderungen müssen vor Verwendung geklärt und im tatsächlichen Bestell-, Widerrufs- und Kündigungsablauf umgesetzt werden. Eine anwaltliche Prüfung liegt nicht vor. Dies gilt auch für gegebenenfalls aus der Datenbank geladene Texte.
Zur Orientierung: Abschnitte 1 bis 5 beschreiben Angebot, Warteliste und Testzugänge. Abschnitt 6 behandelt Software-Abonnements und die noch offenen Verbraucherinformationen; Abschnitte 7 bis 12 enthalten weitere Nutzungshinweise. „Betreiberangabe erforderlich“ kennzeichnet offene Punkte, nicht bereits vereinbarte Vertragsbedingungen.
1. Geltungsbereich Diese Prüffassung enthält Hinweise zur Website, Warteliste und zu Testzugängen sowie noch zu vervollständigende Bedingungen für Software-Abonnements. Sie ist kein vollständiges Vertragswerk für das entgeltliche Softwareangebot. Das Software-Abo-Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Privatpersonen können selbst ein Software-Abonnement erwerben; Verbraucher sind nicht lediglich Endkunden, die Leistungen eines Betriebs buchen. Ob jemand als Verbraucher oder Unternehmer handelt, richtet sich nach dem Zweck des konkreten Vertrags und den gesetzlichen Voraussetzungen, nicht allein nach einem Firmenfeld oder der Auswahl „Selbständig“ im Registrierungsablauf. Die Anwendung enthält Funktionen zur Betriebsverwaltung und zum Abschluss von Software-Abonnements. Die nachfolgenden Wartelisten- und Testzugangshinweise regeln deren entgeltliche Nutzung nicht vollständig. Betreiberangabe erforderlich: Geschuldete Leistungen und die übrigen tatsächlichen Vertragsbedingungen für beide Kundengruppen sind noch zu vervollständigen. Die nachstehenden Verbraucherhinweise sind eine Prüfliste und keine fertig ausgefüllte Widerrufsbelehrung. MobileBooking ist ein Produkt von Adcurate, betrieben durch: Marco Miller Wangeroogestr. 23c 49661 Cloppenburg Deutschland E-Mail: info@mobilebooking.pro Die vorstehenden Angaben Marco Miller / Adcurate, Wangeroogestr. 23c, 49661 Cloppenburg und info@mobilebooking.pro wurden vom Betreiber bestätigt. Rechtsform: Einzelunternehmen. Telefonnummer: 0176 31759928. Kein Registereintrag. Betreiberangabe erforderlich: Bestand und gegebenenfalls Nummer einer Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer bestätigen und ergänzen. 2. Leistungsbeschreibung MobileBooking bietet technisch eine Anwendung zur Kunden-, Termin- und Betriebsverwaltung mit öffentlicher Buchungsfunktion und weiteren, teils gesondert freizuschaltenden Integrationen. Eine Warteliste und Testzugänge können daneben bestehen. Der konkrete geschuldete Leistungsumfang eines Softwarevertrags muss im jeweiligen Angebot festgelegt werden; aus der bloßen technischen Implementierung einer Funktion entsteht keine Beschreibung eines zugesagten Tarifs. Eine Eintragung in die Warteliste stellt keinen verbindlichen Vertrag über die Nutzung der Software dar. 3. Warteliste und Early Access Mit der Eintragung in die Warteliste erklären Sie Ihr Interesse an MobileBooking. Kontaktaufnahmen richten sich nach Ihrer konkreten Anfrage und einer gegebenenfalls gesondert erteilten Werbeeinwilligung. Die bloße Eintragung oder Zustimmung zu diesen Bedingungen ersetzt keine erforderliche Einwilligung in Werbung. Ein Anspruch auf Zugang, Freischaltung oder Nutzung von MobileBooking entsteht durch die Eintragung nicht. 4. Early Access, Testzugänge und Beta-Phase MobileBooking kann Testzugänge zu noch in Erprobung befindlichen Funktionen bereitstellen. Ob ein Zugang kostenlos, zeitlich begrenzt oder Teil eines kostenpflichtigen Angebots ist, muss aus dem jeweiligen Angebot hervorgehen. Die Bezeichnung als Test- oder Beta-Zugang hebt vereinbarte Leistungen und gesetzliche Ansprüche nicht auf. Ein uneingeschränktes Recht zur Änderung oder Einstellung vertraglich geschuldeter Leistungen wird durch diese Hinweise nicht eingeräumt. 5. Verfügbarkeit Wir bemühen uns um eine zuverlässige Bereitstellung der Website. Eine jederzeitige Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden. Betreiberangabe erforderlich: Geschuldete Verfügbarkeit, Wartung, Support und gegebenenfalls zulässige Leistungsänderungen sind für das tatsächliche Angebot festzulegen. Bestehende vertragliche und gesetzliche Pflichten bleiben maßgeblich. 6. Preise und Software-Abonnements Die Eintragung in die Warteliste ist kostenlos. MobileBooking enthält bereits technische Abläufe für Abonnements, Zahlungen, Abrechnungsportal und Kündigung über Stripe. Daraus lassen sich die vom Betreiber gewollten und wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen nicht vollständig ableiten. Betreiberangabe erforderlich: Vor Verwendung für kostenpflichtige Verträge müssen insbesondere folgende Punkte mit dem tatsächlichen Angebot und Bestellablauf abgeglichen und ergänzt werden: - bestätigter Vertragspartner und vollständige Verbraucherinformationen für das B2C-Angebot neben dem B2B-Angebot - angebotene Leistungen und Tarifgrenzen - Gesamtpreise einschließlich Steuern, Abrechnungszeitraum, tatsächlich sofort fälliger Betrag, spätere Zahlungen, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen - Ablauf und Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie Vertragsbestätigung - Dauer und Bedingungen eines Testzeitraums und eines möglichen Übergangs in ein kostenpflichtiges Abonnement - Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist und Kündigungsweg - Folgen fehlgeschlagener Zahlungen, Sperrung oder Beendigung - Datenexport und Datenzugang bei Vertragsende sowie Löschung und gesetzlich erforderliche Aufbewahrung - Widerrufsinformationen, Muster-Widerrufsformular und sonstige zwingende Verbraucherrechte Diese Liste dokumentiert offene Angaben; sie bestimmt keine Preise, Laufzeiten oder sonstigen Zahlungsbedingungen. 6.1 Kundendaten und Auftragsverarbeitung Die Software ermöglicht die Verarbeitung von Kunden- und Termindaten eines Betriebs. Soweit dies durch MobileBooking im Auftrag des Betriebs erfolgt, ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Ein solcher Vertrag einschließlich der erforderlichen Anlagen und Nachweise ist gesondert zu klären. Diese AGB, ihre Annahme und eine Datenschutzerklärung belegen für sich genommen keinen abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag. Bei Buchungen von Leistungen eines Betriebs müssen dessen Vertragspartnerangaben und Bedingungen für die gebuchte Leistung erkennbar sein. Die Bedingungen des MobileBooking-Softwareangebots ersetzen keine gesonderten Behandlungs-, Buchungs- oder Stornobedingungen des jeweiligen Betriebs. 6.2 Verbraucherinformationen, Bestellung und Vertragsbestätigung Offene Betreiberangaben und Umsetzung: Vor einer verbindlichen Verbraucherbestellung müssen insbesondere die wesentlichen Leistungen und Tarifgrenzen, Identität und erreichbare Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Gesamtpreise einschließlich Steuern, Zahlungs- und Leistungsbedingungen, Laufzeit, Verlängerung und Kündigung sowie die gesetzlichen Rechte verständlich mitgeteilt werden. Bei einem Abonnement sind die Gesamtkosten je Abrechnungszeitraum und bei festen Beträgen auch die monatlichen Gesamtkosten anzugeben. Ein kostenloser Testzeitraum, sein Ende, ein möglicher kostenpflichtiger Übergang und dessen Bedingungen müssen eindeutig beschrieben sein. Eine gerundete Monatsumrechnung ersetzt den tatsächlichen Jahresgesamtpreis nicht. Die nach § 312j Abs. 2 BGB erforderlichen Informationen müssen unmittelbar vor der Bestellung hervorgehoben erscheinen. Bei einer zahlungspflichtigen Bestellung muss die abschließende Schaltfläche die Zahlungspflicht eindeutig ausdrücken, etwa „zahlungspflichtig bestellen“. Ein bloßes „aktivieren“ oder ein Hinweis allein auf die kostenlose Testphase genügt hierfür nicht. Der Bestellablauf muss Eingabekorrekturen sowie das Abrufen und Speichern der Vertragsbestimmungen ermöglichen. Eine zahlungspflichtige Bindung darf nicht unbemerkt schon durch das Laden eines Bestellschritts ausgelöst werden. Nach Vertragsschluss ist die Vertragsbestätigung mit dem Vertragsinhalt auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellen, etwa per E-Mail, innerhalb angemessener Frist und spätestens vor Beginn der Dienstleistung. Die Pflichtinformationen gehören dazu, soweit sie nicht bereits zuvor auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wurden. Eine veränderbare Webseite oder eine bloße Erfolgsmeldung ersetzt diese Bestätigung nicht. Betreiberangabe erforderlich: Tatsächliche Preise, Steuerbehandlung, Leistungsbeginn, Test- und Verlängerungsbedingungen, Vertragsabschlusszeitpunkt, Kundendienst und Beschwerdeweg sowie die verbindlichen Textfassungen für Angebot und Bestätigung fehlen noch. Diese Prüffassung legt sie nicht fest. 6.3 Widerrufsrecht bei Verbraucherabonnements Bei online abgeschlossenen Verbraucherverträgen besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen. Beginn und Ablauf richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere Vertragsschluss und ordnungsgemäßer Belehrung. Eine kostenlose Testphase oder eine beworbene Geld-zurück-Garantie ersetzt dieses Recht und die erforderliche Belehrung nicht. Der Widerruf erfordert keine Begründung und bleibt auch durch eine andere eindeutige Erklärung möglich; die elektronische Funktion ist ein zusätzlicher Weg. Offene Betreiberangaben und Umsetzung: Eine auf den tatsächlichen Vertrag abgestimmte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zum EGBGB müssen mit bestätigtem Empfänger und zutreffenden Kontaktdaten bereitgestellt werden. Über das Bestehen und die Platzierung der elektronischen Widerrufsfunktion ist ebenfalls zu informieren. Der fehlende ausgefüllte Text wird durch diese Prüfliste nicht ersetzt. Soll die entgeltliche Dienstleistung auf Wunsch des Verbrauchers vor Fristende beginnen, müssen die dafür erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen gesondert eingeholt und nachweisbar dokumentiert werden. Die bloße AGB-Annahme oder Kontoaktivierung ersetzt dies nicht. Bei Dienstleistungen tritt ein vorzeitiger Verlust des Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 5 BGB nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und erst bei vollständiger Leistungserbringung ein, nicht schon bei Freischaltung eines laufenden Software-Abonnements. Die besondere Regel für nicht körperliche digitale Inhalte in § 356 Abs. 6 BGB darf nicht ungeprüft auf laufende Software-Dienstleistungen übertragen werden. Ein etwaiger Wertersatz richtet sich ausschließlich nach den Voraussetzungen des § 357a BGB; hier werden weder ein Anspruch noch eine Berechnung erfunden. 6.4 Elektronische Widerrufsfunktion Seit dem 19.06.2026 verlangt § 356a BGB für über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossene Fernabsatzverträge eine elektronische Widerrufsfunktion. Für die online abgeschlossenen Verbraucher-Softwareabonnements ist dieser Ablauf zusätzlich zum Kündigungsweg vorzusehen. Während der Widerrufsfrist muss die Funktion ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich sein; ihre Beschriftung muss eindeutig sein, etwa „Vertrag widerrufen“. Der Ablauf muss Namen, die Identifizierung des Vertrags beziehungsweise betroffenen Vertragsteils und Angaben zum elektronischen Bestätigungsweg aufnehmen können. Die Abgabe wird über eine gesonderte, eindeutig beschriftete Bestätigungsfunktion ermöglicht, etwa „Widerruf bestätigen“. Anschließend ist unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mit Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs zu übermitteln. Technischer Umsetzungsstand: Unter /vertrag?type=withdrawal ist eine öffentliche, ohne Anmeldung erreichbare Erklärung mit gesonderter Bestätigung und herunterladbarem Eingangsbeleg vorgesehen. Der elektronische Bestätigungsversand benötigt eine eigene Freigabe. Eine Erklärung beendet nicht automatisch ein fremdes oder ungeprüft zugeordnetes Abonnement. Zuständige Empfänger, Bearbeitungsprozess und rechtliche Eignung müssen vor Freigabe bestätigt werden; diese Prüffassung ist keine juristische Abnahme. 6.5 Kündigung von Verbraucherabonnements Für die hier online abschließbaren entgeltlichen Verbraucherabonnements sind die Anforderungen des § 312k BGB umzusetzen. Eine ständig verfügbare, unmittelbar und leicht zugängliche Schaltfläche, etwa „Verträge hier kündigen“, muss direkt auf die Bestätigungsseite führen. Der Zugang darf nicht auf die angemeldeten Kontoeinstellungen beschränkt werden. Eine vorgelagerte Pflichtumfrage oder ein vorgeschalteter Rückgewinnungsdialog ersetzt diesen unmittelbaren Weg nicht. Die Bestätigungsseite muss ordentliche und außerordentliche Kündigungen ermöglichen und Angaben zur Identifizierung der Person und des Vertrags, zum gewünschten Beendigungszeitpunkt sowie zur elektronischen Bestätigung aufnehmen können. Ein Kündigungsgrund ist für die ordentliche Kündigung keine Pflichtangabe; bei der außerordentlichen Kündigung ist die Angabe des Grundes vorzusehen. Die Abgabe erfolgt über eine eindeutige Schaltfläche, etwa „jetzt kündigen“. Die Erklärung muss mit Datum und Uhrzeit speicherbar sein; unverzüglich ist elektronisch in Textform eine Bestätigung mit Erklärungsinhalt, Eingangsdatum und -uhrzeit sowie dem gewünschten Beendigungszeitpunkt zu übermitteln. Ohne Zeitangabe gilt im Zweifel der frühestmögliche Zeitpunkt. Technischer Umsetzungsstand: Unter /vertrag?type=cancellation ist eine öffentliche Erklärung für ordentliche und außerordentliche Kündigungen mit gesonderter Bestätigung und herunterladbarem Eingangsbeleg vorgesehen. Der elektronische Bestätigungsversand benötigt eine eigene Freigabe. In der angemeldeten Kündigung ist die Begründung freiwillig. Widerruf und Kündigung bleiben getrennte Vorgänge; die rechtliche Abnahme des vollständigen Ablaufs und die verbindliche Vertragsbearbeitung sind weiterhin erforderlich. Betreiberangabe erforderlich: Tatsächlich gewollte Erstlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen bestätigen. Bei AGB gegenüber Verbrauchern sind insbesondere die Grenzen des § 309 Nr. 9 BGB zu beachten; eine stillschweigende Verlängerung ist danach nur auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit innerhalb höchstens eines Monats zulässig. Diese Prüffassung vereinbart selbst keine Laufzeit oder Frist. Fehlende gesetzeskonforme Schaltflächen und Bestätigungsseite können nach § 312k Abs. 6 BGB ein jederzeitiges Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist auslösen. 6.6 Digitale Leistungen und Barrierefreiheit Die gesetzlichen Rechte bei digitalen Produkten nach §§ 327 ff. BGB sind zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die gesetzlichen Mängelrechte sowie die erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen; bei dauerhafter Bereitstellung bestehen die Aktualisierungspflichten nach § 327f BGB grundsätzlich während des Bereitstellungszeitraums. Leistungsänderungen sind an § 327r BGB zu messen. Eine Beta-Bezeichnung oder die allgemeine Aussage fehlender Verfügbarkeitsgarantie schließt diese Rechte nicht aus. Betreiberangabe erforderlich: Funktionalität einschließlich technischer Schutzmaßnahmen, Kompatibilität und Interoperabilität sowie die einschlägigen Aktualisierungsinformationen nach Art. 246a § 1 EGBGB bestätigen. Die dort vorgesehenen Informationen über einen Mindestzeitraum für Softwareaktualisierungen sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen aufzunehmen; dieser Text erfindet keinen solchen Zeitraum. Für an Verbraucher gerichtete elektronische Vertragsabschlüsse ist außerdem die Anwendbarkeit des BFSG zu prüfen. Betreiberangabe erforderlich: Unternehmensgröße und gegebenenfalls die Voraussetzungen der Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen nach § 3 Abs. 3 BFSG bestätigen. Diese Textprüfung ist keine Barrierefreiheitsprüfung und kein Nachweis einer Ausnahme. 7. Pflichten der Nutzer Nutzer verpflichten sich, bei der Eintragung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und keine missbräuchlichen oder rechtswidrigen Inhalte zu übermitteln. 8. E-Mail-Kommunikation Erforderliche Nachrichten zu einer konkreten Anfrage oder einem Vertrag und werbliche Nachrichten sind zu unterscheiden. Werbliche E-Mails dürfen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach § 7 UWG, versandt werden. Eine pauschale Werbeeinwilligung entsteht durch diese AGB nicht. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, z. B. per E-Mail an: info@mobilebooking.pro 9. Haftung Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Eine auf das konkrete Softwareangebot und die tatsächliche Kundengruppe abgestimmte abweichende Haftungsregelung ist in dieser Prüffassung nicht festgelegt. 10. Geistiges Eigentum Inhalte, Designs, Texte, Marken und Logos können urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein. Gesetzlich erlaubte Nutzungen sowie vertraglich oder durch Lizenzen eingeräumte Nutzungsrechte bleiben unberührt. Eine darüber hinaus erforderliche Erlaubnis ist beim jeweiligen Rechteinhaber einzuholen. 11. Änderungen der AGB Eine Veröffentlichung geänderter Bedingungen allein ändert bestehende Verträge nicht. Für die Einbeziehung und Änderung von Vertragsbedingungen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und wirksame vertragliche Vereinbarungen. 12. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Zwingender gesetzlicher Schutz, der durch eine Rechtswahl nicht ausgeschlossen werden darf, bleibt unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Betreiberangabe erforderlich: Soweit § 36 VSBG anwendbar ist, sind die tatsächliche Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an Verbraucherstreitbeilegung und gegebenenfalls die zuständige Stelle anzugeben. Eine Teilnahme oder Nichtteilnahme wird hier nicht ohne Betreiberbestätigung behauptet.
Prüfquellen: § 305 BGB, § 307 BGB, § 7 UWG, § 36 VSBG.
Verbraucher-Prüfquellen, Stand 27.09.2026: Art. 246a § 1 EGBGB, § 312j BGB (Bestellung), § 356a BGB (Widerrufsfunktion), § 312k BGB (Kündigung), BGB: §§ 309, 312f, 327 ff., 355 bis 357a, § 1 BFSG, § 3 BFSG.