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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Redaktioneller Entwurf vom 16.10.2026: Das Software-Abo-Angebot richtet sich an Privatverbraucher und Unternehmer. Diese Bestandsbedingungen sind noch kein vollständiges Vertragswerk dafür. Die offenen Betreiberangaben und Verbraucheranforderungen müssen vor Verwendung geklärt und im tatsächlichen Bestell-, Widerrufs- und Kündigungsablauf umgesetzt werden. Eine anwaltliche Prüfung liegt nicht vor. Dies gilt auch für gegebenenfalls aus der Datenbank geladene Texte.

Zur Orientierung: Abschnitte 1 bis 5 beschreiben Angebot, Warteliste und Testzugänge. Abschnitt 6 behandelt Software-Abonnements und die noch offenen Verbraucherinformationen; Abschnitte 7 bis 12 enthalten weitere Nutzungshinweise. „Betreiberangabe erforderlich“ kennzeichnet offene Punkte, nicht bereits vereinbarte Vertragsbedingungen.

Prüfquellen: § 305 BGB, § 307 BGB, § 7 UWG, § 36 VSBG.

Verbraucher-Prüfquellen, Stand 27.09.2026: Art. 246a § 1 EGBGB, § 312j BGB (Bestellung), § 356a BGB (Widerrufsfunktion), § 312k BGB (Kündigung), BGB: §§ 309, 312f, 327 ff., 355 bis 357a, § 1 BFSG, § 3 BFSG.