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Datenschutzerklärung

Redaktioneller Entwurf vom 16.10.2026: Technischer Abgleich mit dem Quellcode, keine anwaltliche Prüfung. Die als „Betreiberangabe erforderlich“ bezeichneten Angaben sind vor Veröffentlichung als vollständige Datenschutzerklärung zu ergänzen. Dies gilt auch für gegebenenfalls aus der Datenbank geladene Texte.

Diese Hinweise betreffen Websitebesucher, private und gewerbliche Software-Abonnenten sowie Kunden und Teammitglieder nutzender Betriebe. Die Abschnitte 2 bis 10 beschreiben Zwecke, Funktionen und Dienste. Offene Rechtsgrundlagen, Speicherfristen und Empfängerangaben stehen in den Abschnitten 11 bis 13; deine Rechte und Beschwerdemöglichkeiten in den Abschnitten 14 und 15. Die Hinweise sind keine Einwilligung in sämtliche beschriebenen Verarbeitungen.

Ergänzende Prüfquelle zur Beschäftigtendatenverarbeitung (abgerufen am 16.10.2026): § 26 BDSG; ergänzend Art. 88 DSGVO im unten verlinkten amtlichen Text.

Prüfquellen: DSGVO (amtlicher Text bei der Datenschutzstelle), § 25 TDDDG, § 7 UWG, Nominatim-Nutzungsrichtlinie, § 312k BGB, § 356a BGB.